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Prüfungsfächer

Podologie

Die Ausbildung wird durch ein staatliches Examen abgeschlossen. Das Examen gliedert sich in:

Schriftliche Prüfung

Praktische Prüfung

Mündliche Prüfung

 

Nach bestandener Prüfung sind Sie berechtigt, die Berufsbezeichnung Podologin / Podologe zu führen und eine dementsprechende Tätigkeit auszuüben.