Prüfungsfächer
Fremdsprachen
Zum Ende des zweiten Schuljahres findet die staatliche Abschlussprüfung statt. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil in beiden Fremdsprachen. Die Prüfungsaufgaben werden vom Bayerischen Kultusministerium erstellt. Prüfer sind die Lehrkräfte unserer Schule.
Schriftliche Prüfung
- Allgemeine Übersetzung aus der Ersten Fremdsprache
- Fachübersetzung aus der Ersten Fremdsprache
- Fachübersetzung in die Erste Fremdsprache
- Bearbeitung von Korrespondenztexten aus der Ersten Fremdsprache
- Bearbeitung von Korrespondenztexten aus der Zweiten Fremdsprache
Mündliche Prüfung
- Dolmetschen, Erste Fremdsprache
- Fragen zur Fachkunde Wirtschaft, Fachkundeterminologie, Erste Fremdsprache
- Mündliche Sprachbeherrschung/Rollenspiel, Auslandskunde in der Ersten und Zweiten Fremdsprache
Nach bestandener Abschlusszeugnis sind Sie berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung staatlich geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin / staatlich geprüfter Fremdsprachenkorrespondent zu führen und eine dementsprechende Tätigkeit auszuüben.
Bitte beachten Sie
Wir sind eine staatlich anerkannte Berufsfachschule, die im Juni und Juli die schriftliche und mündliche Abschlussprüfung selbst im Haus mit ihrem Lehrpersonal nach den Vorschriften des Kultusministeriums vornimmt.