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Prüfungsfächer

Sozialpflege

Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen und einer praktischen staatlichen Prüfung ab:

Schriftliche Prüfung

Praktische Prüfung

 

Nach bestandener Prüfung sind Sie berechtigt, die Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte Sozialbetreuerin und Pflegefachhelferin / Staatlich geprüfter Sozialbetreuer zu führen und eine dementsprechende Tätigkeit auszuüben.

Bitte beachten Sie

Wenn Sie sich an einer staatlich genehmigten Schule bewerben, fragen Sie bitte nach den Prüfungbestimmungen. Hier kann es veränderte Prüfungsrichtlinien geben.