Prüfungsfächer
Sozialpflege
Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen und einer praktischen staatlichen Prüfung ab:
Schriftliche Prüfung
- Lebenszeit – und Lebensraumgestaltung
- Pflege und Betreuung
Praktische Prüfung
- Sozialpflegerische Praxis
Nach bestandener Prüfung sind Sie berechtigt, die Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte Sozialbetreuerin und Pflegefachhelferin / Staatlich geprüfter Sozialbetreuer zu führen und eine dementsprechende Tätigkeit auszuüben.
Bitte beachten Sie
Wenn Sie sich an einer staatlich genehmigten Schule bewerben, fragen Sie bitte nach den Prüfungbestimmungen. Hier kann es veränderte Prüfungsrichtlinien geben.