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Finanzierung & Förderung
FINANZIERUNG & FÖRDERUNG
Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten. Gerne beraten Sie hierzu die Ansprechpartner*innen unserer Schulen.
AZAV zertifiziert
Dank der Zertifizierung können Ausbildungen durch die Agentur für Arbeit finanziell unterstützt werden.
Mögliche Förderungen
Förderungen für Weiterbildung und Umschulung / Finanzierung
Die beruflichen Fortbildungszentren der bayerischen Wirtschaft (bfz gGmbH) sind ein zertifizierter Bildungsträger und ermöglichen verschiedenste Qualifizierungen, die durch unterschiedliche Kostenträger finanziert werden können.
Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Eine gute Ausbildung ist heute wichtiger denn je – für den Einzelnen und die Gesellschaft. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist ein Garant dafür, dass Jugendliche und junge Erwachsene eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung absolvieren können – auch unabhängig davon, ob die finanzielle Situation ihrer Familie diese Ausbildung zulässt oder nicht. Unsere Schulen sind eine nach BAföG anerkannte Ausbildungsstätte.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des BAföG
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – sogenanntes „Meister-BAföG“ – unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung. Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung können unter bestimmten Voraussetzungen vom Staat gefördert werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Meister BAföG
Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr
Der Berufsförderungsdienst (BFD) ist zuständig für die schulische und berufliche Bildung der Soldatinnen und Soldaten. Seine Aufgabe ist es, die ausscheidenden Soldat*innen auf Zeit (SaZ) erfolgreich in einen Zivilberuf einzugliedern und ihnen die Chance zu einem beruflichen und sozialen Aufstieg mit auf den Weg zu geben.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Berufsförderungsdienstes derBundeswehr.
Bildungsgutschein
- Um einen Bildungsgutschein zu erhalten, müssen Sie sich mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter in Verbindung setzen. Sie müssen arbeits- oder ausbildungssuchend sein oder von Arbeitslosigkeit bedroht sein.
- Ein Bildungsgutschein (BiGu) ermöglicht es Ihnen, ganz ohne eigene finanzielle Mittel an einer Weiterbildung teilzunehmen. Die Kosten übernimmt ein Kostenträger, wie zum Beispiel die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Durch diese staatliche Förderung ist nicht nur die Weiterbildung selbst für Sie kostenfrei: Sie erhalten anteilig auch Fahrt-, Unterbringungs- und Kinderbetreuungskosten zurück.
- Diese Förderung gilt auch für Beschäftigte und ist unter dem Namen Chancenqualifizierungsgesetz bekannt.
Auch dreijährige berufliche Schulausbildungen können mit einem Bildungsgutschein gefördert werden. Bitte gehen Sie dazu auf Ihre zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zu.
Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Website der Arbeitsagentur.
Initiative „Zukunftsstarter“
Sie möchten einen Berufsabschluss nachholen? Die Initiative „Zukunftsstarter“ richtet sich an junge Erwachsene ab 25 Jahren und geringqualifizierte Beschäftigte. Einen Abschluss können Sie auf verschiedenen Wegen erreichen: etwa mit einer Umschulung, einer Ausbildung oder über die Externenprüfung. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Arbeitsagentur Zukunftsstarter.
Bildungskredit – Förderung der Bundesregierung
Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung bietet Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen die Möglichkeit, einen einfachen, zinsgünstigen und den individuellen Bedürfnissen flexibel anpassbaren Kredit unabhängig von Vermögen und Einkommen zu erhalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesverwaltungsamtes Bundesverwaltungsamtes
Alternativ
Unsere Schulen bieten die Möglichkeit, Ermäßigungen des Schulgeldes beziehungsweise Freiplätze zu beantragen. Maßgeblich hierfür ist das Nettoeinkommen (kleiner als Regelbedarf nach SGB II, wenn Belastungen, die zwingend für den Schulbesuch aufzuwenden sind abgezogen werden) der für den*die Schüler*in unterhaltspflichtigen Person(en) oder die in ehelicher oder häuslicher Gemeinschaft lebend(e)n Person(en), die das Sorgerecht beziehungsweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht innehat/-haben. Ein Nachweis muss erfolgen. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
