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Header: Eine blau gekleidete Frau ist von hinten auf einem Feldweg zu sehen. Sie scheint zu balancieren.

AUSBILDUNGSABLAUF

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AUSBILDUNGSABLAUF

Hier können Sie sich umfassend über den Ausbildungsablauf an unserer bfz Schule informieren.

Zwei Jahre Vollzeit

  • Die Ausbildung zum*zur Podolog*in erfolgt in Vollzeit.
  • Die wöchentlichen Schultage sind Donnerstag und Freitag, jeweils von 8:00 – 18:00 Uhr.
  • Theoretischen und fachpraktischen Unterricht mit insgesamt 2.000 Stunden.
  • 720 Stunden podologisches Praktikum und 280 Stunden medizinisches Praktikum.
  • Mit Beginn Ihrer Ausbildung erhalten Sie einen detaillierten Ausbildungsplan über den Ablauf der Blockphasen zu Theorie und Praxis.
Icon: Unterrichtsfächer – Angedeutet sind eine Tafel mit Schwamm und davor eine Person

Theoretischer Unterricht

Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde

Im Lerngebiet Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde erwerben Sie grundlegende Kenntnisse, die für die professionelle Ausübung des Podolog*innenberufs Voraussetzung sind. Sie erkennen die Notwendigkeit eines rechtlichen Rahmens für eine verantwortungsbewusste, beratende, betreuende und behandelnde Tätigkeit.

Im berufskundlichen Teil des Lerngebietes erhalten Sie einen Einblick in die geschichtliche Entstehung des Berufes bis zum heutigen Berufsbild und erkennen die Bedeutung des Berufes innerhalb des Gesundheitswesens.

Im gesetzeskundlichen Teil geht es um die rechtlichen Grundkenntnisse, die für Rechtsbeziehungen notwendig sind sowie um Rechtsgrundlagen für Sozialleistungen. Sie werden befähigt, mit aktuellen rechtlichen Problemen des Alltags umzugehen.

Deutsch

Im Lerngebiet Sprache und Schrifttum (Deutsch) erlangen Sie Grundlagenwissen. Sie beherrschen Grundregeln der medizinischen Fachsprache als Voraussetzung für das Verständnis berufsbezogener Termini. Sie verfügen über Handlungskompetenz für die Gesprächsführung in der podologischen Praxis. Dazu gehört auch der sichere Umgang mit dem PC und dem Internet.

Fachbezogene Physik und Chemie

Im Lernabschnitt Physik eignen Sie sich Kenntnisse über Gesetzmäßigkeiten, die in der podologischen Diagnostik und Therapie Anwendung finden, an. Sie werden sich der Gefahrenquellen und deren Folgen bewusst.

Im Lernabschnitt Chemie erlernen Sie wichtige Grundlagenkenntnisse über chemische Vorgänge als eine notwendige Voraussetzung für das Verständnis von Inhalten der Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre, Arzneimittellehre.

Anatomie und Physiologie

Im Lerngebiet Anatomie geht es um anwendungsbereites Grundlagenwissen, das für das Verständnis physiologischer und pathologischer Vorgänge zur Ausübung des podologischen Berufs notwendig ist. Diesem Ziel dienen alle Unterrichtsmethoden, die zur selbstständigen Erweiterung, Festigung und Wiederholung beitragen, um an Patient*innen Behandlungsmaßnahmen ausführen zu können.

Im Lerngebiet Physiologie befassen Sie sich mit berufsbezogenem und anwendungsbereitem Wissen über den regulären Ablauf physiologischer Prozesse einzelner Zell- und Organstrukturen des menschlichen Organismus. Sie lernen grundlegende Zusammenhänge über das koordinierte Zusammenwirken einzelner Körperfunktionen kennen. Dadurch werden Sie in die Lage versetzt, pathologische Veränderungen zu verstehen und Ihre Kenntnisse bei der Ausführung der beruflichen Tätigkeit anzuwenden.

Allgemeine Krankheitslehre

Sie besitzen auf der Grundlage physiologischer Vorgänge ein berufsbezogenes und erweiterungsfähiges Wissen über die wesentlichen und allgemeinen Gesetzmäßigkeiten krankhafter Erscheinungen. Dies ist Voraussetzung für das Verstehen spezieller pathologischer Veränderungen in der podologischen Praxis. Sie sind in der Lage, das bisherige Wissen und Können aus Lerngebieten wie zum Beispiel Biologie, Anatomie, Physiologie, Erste Hilfe konsequent zu nutzen und fachbezogen zu erweitern.

Spezielle Krankheitslehre

Sie verfügen in allen Teildisziplinen über ein sicheres, anwendungsbereites Wissen. Sie sind in der Lage, die Krankheit als Störung der Gesamtversorgung des Körpers und als Folge einer gestörten Mensch-Umwelt-Beziehung zu erfassen. Sie sind befähigt, Veränderungen im Befinden der Patientinnen sowie auftretende Komplikationen rechtzeitig zu erkennen, richtig einzuschätzen, erste Hilfemaßnahmen zu treffen sowie Empfehlungen zur ärztlichen Betreuung zu geben.

Hygiene und Mikrobiologie

Sie kennen gesetzliche Grundlagen zur Gesundheitserhaltung und Krankheitsvermeidung in medizinischen Einrichtungen. Sie verinnerlichen die Bedeutung des Umweltschutzes und wenden Maßnahmen zum Schutz der Umwelt im Privatbereich und in der medizinischen Einrichtung an. Die Bedeutung allgemeinhygienischer Maßnahmen erkennen Sie und halten hygienische Normen ein. Sie haben Grundkenntnisse aus dem Bereich der Epidermiologie und Mikrobiologie und können Maßnahmen zur Verhütung von Infektionen sicher anwenden. Sie kennen Möglichkeiten zur Gesundheitsförderung und setzen Ihre Kenntnisse im persönlichen Bereich und im Arbeitsbereich um.

Erste Hilfe und Verbandtechnik
  • Druck- und Reibungsschutz (Maßnahmen zur Entlastung schmerzhafter Stellen)
  • Orthesentechnik (Anfertigen von langlebigen Druckentlastungen)
  • Spezielle Verbandstechniken und Entlastungen (Taping, Kompression)
Fußpflegerische Maßnahmen
  • Nagelbehandlungen (richtiges Schneiden der Nägel, Behandlung eingerollter und eingewachsener Nägel, Nagelmykosen oder verdickten Nägeln)
  • Hyperkeratosebehandlung (Abtragen übermäßiger Hornhaut und Schwielen)
  • Behandlung von Clavi und Verrucae (fachgerechtes Entfernen und Behandeln von Hühneraugen und Warzen)
  • Orthonyxie (Anfertigen spezieller Nagelspangen bei eingewachsenen Nägeln)
  • Nagelprothetik (künstlicher Nagelersatz)
Podologische Behandlungsmaßnahmen

Podologische Behandlungsmaßnahmen bei Risikopatient*innen

Physikalische Therapie im Rahmen der podologischen Behandlung
  • Therapeutische Fuß- und Unterschenkelmassage
  • Spezielle Behandlungsmaßnahmen bei Entzündungen und Infektionen
  • Mobilisierungsübungen und Fußgymnastik bei Fehlstellungen und Deformitäten
Podologische Materialien und Hilfsmittel
  • Allgemeine und individuelle Beratung
  • Einsatzmöglichkeiten

Praxis

Praktikum in den medizinischen Fachbereichen Orthopädie, Dermatologie, Innere Medizin: Bei der Bereitstellung der mehrwöchigen Praktika achtet die Schule auf eine hohe Qualität in der praktischen Ausbildung sowie auf eine intensive Zusammenarbeit mit den Praktikumsstellen. Diese können am Wohnort in passenden medizinischen Einrichtungen oder podologischen Betrieben sein. Ein an die Schule angegliederter Praxisbetrieb bietet jeden Mittwoch die Gelegenheit, die podologischen Praxisstunden abzuleisten.

Ein besonderes Anliegen ist uns der kontinuierliche Austausch zwischen Schule und Einrichtung. Das Praktikum wird von den podologischen Lehrkräften der Schule begleitet. Die Beurteilung der Praktika nehmen die betreuenden Lehrkräfte und die Praktikumsanleiter*innen vor Ort vor. Die Praktika werden nicht vergütet.

Prüfungen

Icon: Prüfungen – Angedeuteter Doktorhut

Die Ausbildung wird durch ein staatliches Examen abgeschlossen. Das Examen gliedert sich in drei Teile.

Schriftliche Prüfung

  • Berufs-Gesetzes und Staatskunde; Psychologie, Pädagogik und Soziologie
  • Anatomie und Physiologie
  • Allgemeine Krankheitslehre

Praktische Prüfung

  • Podologische Behandlungsmaßnahmen
  • Podologische Materialien und Hilfsmittel

Mündliche Prüfung

  • Theoretische Grundlagen der Podologie
  • Spezielle Krankheitslehre
  • Arzneimittellehre, Material und Warenkunde
  • Hygiene und Mikrobiologie

Nach bestandener Prüfung sind Sie berechtigt, die Berufsbezeichnung Podologe oder Podologin zu führen und eine dementsprechende Tätigkeit auszuüben.

Ihr Abschluss

Icon: Prüfungen – Angedeuteter Doktorhut

Nach bestandener Prüfung sind Sie berechtigt, die Berufsbezeichnung Podologe bzw. Podologin zu tragen.