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Erzieher*in
Voraussetzungen
VORAUSSETZUNGEN UND BEWERBUNG
Vor Beginn der Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin beziehungsweise zum staatlich anerkannten Erzieher (Bachelor Professional in Sozialwesen) sollten Sie die Zugangsvoraussetzungen und die persönliche Ausbildungseignung beachten. Wichtig ist dabei auch Ihre persönliche Selbsteinschätzung.
Selbsteinschätzung
Ob eine sozialpädagogische Ausbildung als Erzieher*in das Richtige für Sie ist, können Sie selbst am besten beurteilen. Die Fragen können Ihnen bei Ihrer Einschätzung helfen:
- Habe ich Freude am Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen?
- Interessiere ich mich für die individuelle Entwicklung von jungen Menschen?
- Macht es mir Spaß, anderen etwas beizubringen?
- Kann ich gut beobachten?
- Bin ich geduldig, kompromissfähig, aber auch durchsetzungsstark?
Sie können diese Fragen für sich positiv beantworten? Dann sind Sie in der Erzieher*innenausbildung genau richtig! Wir freuen uns über Ihre Bewerbung an einer unserer Fachakademien für Sozialpädagogik in Bayern.
Zugangsvoraussetzungen Ausbildung zum*zur Erzieher*in
Um in das erste Studienjahr an der Fachakademie aufgenommen zu werden, sind folgende Voraussetzungen notwendig:
- (Fach-)Abitur plus mindestens 200 Zeitstunden Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
-
Mittlerer Schulabschluss plus
- ein erfolgreich abgeschlossenes Sozialpädagogisches Seminar (SPS) oder
- ein erfolgreich abgeschlossenes Sozialpädagogisches Einführungsjahr (SEJ) oder
- eine einschlägige berufliche Vorbildung durch eine einschlägige Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren oder eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren plus mindestens 200 Zeitstunden Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
- eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens vier Jahren
Sozialpädagogisches Einführungsjahr (SEJ)
Das Sozialpädagogische Einführungsjahr (SEJ) ist ein möglicher beruflicher Vorbildungsweg für die Ausbildung zum*r Erzieher*in. Dabei absolvieren Sie ein praktisches Jahr in einer geeigneten sozialpädagogischen Einrichtung im Wechsel mit Seminarwochen an der Fachakademie. Bereits durch die Aufnahme in das SEJ erfolgt eine vorbehaltliche Aufnahme an die Fachakademie Sozialpädagogik. Das SEJ kann an allen unseren Fachakademien absolviert werden. Die Anmeldung erfolgt an der Fachakademie für Sozialpädagogik, an der später die Ausbildung zum*r Erzieher*in erfolgt.
Voraussetzung ist der mittlere Schulabschluss.
Für Ihre persönlichen Zugangsvoraussetzungen wenden Sie sich zur Beratung gerne direkt an die Fachakademie am Standort Ihrer Wahl.
Ausbildungseignung für eine Ausbildung als Erzieher*in
Im Erzieher*innenberuf ist man verantwortlich für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Daher kann der Beruf nur von Personen ausgeübt werden, die gesundheitlich fit sind und keine Straftaten begangen haben.
Um diese Voraussetzungen sicherzustellen, benötigen wir von Ihnen ein aktuelles Gesundheitszeugnis und ein erweitertes Führungszeugnis. Hier erhalten Sie von der Schule zu gegebener Zeit eine Bestätigung für die Beantragung.
Bewerberinnen und Bewerber für eine Erzieher*innenausbildung müssen zudem ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift haben.
Für Ihre Bewerbung benötigen Sie folgende Unterlagen
- aussagekräftiges Bewerbungsanschreiben
- Antrag auf Aufnahme
- Tabellarischer, lückenloser Lebenslauf mit Datum und Unterschrift
- Passfoto – Foto darf nicht mehr verlangt werden
- Zeugnisse / Nachweise / Berufsurkunden über die geforderte schulische und berufliche Vorbildung in beglaubigter Fotokopie (Bewerbung zunächst mit einfacher Kopie möglich, Beglaubigung kann vor Schulbeginn nachgereicht werden)
- Bei Nicht-Muttersprachler*innen: Nachweis über hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mind. B2-Sprachniveau)
Weiterhin benötigen wir zur endgültigen Aufnahme:
- Erweitertes Führungszeugnis (bei Schulbeginn nicht älter als 3 Monate)
- Ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung für den Erzieherberuf (bei Schulbeginn nicht älter als 3 Monate)
- Für eine Aufnahme ins SEJ: SEJ-Vertrag mit einer Einrichtung
- Für eine Aufnahme ins Berufspraktikum (Quereinsteiger): Berufspraktikumsvertrag mit einer Einrichtung
Weitere Unterlagen können in Abhängigkeit von der von Ihnen gewählten Fachakademie nötig sein. Bitte informieren Sie sich auf der Kontaktseite der jeweiligen Fachakademie, ob zusätzliche Bewerbungsunterlagen benötigt werden.
Bitte beachten Sie: Ausländische Zeugnisse benötigen eine Anerkennung über die Zeugnisanerkennungsstelle. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Bewerbungsverfahren
Wenn Sie alle benötigten Unterlagen haben und sich für eine Ausbildung an einer unserer Schulen bewerben möchten, können Sie dies gleich hier über unser Bewerbungsformular tun. Halten Sie bitte alle Unterlagen als PDF-Datei bereit zum Upload.
Sie haben noch Fragen?
Falls Sie noch Fragen haben oder nähere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an Ihre*n Ansprechpartner*in am Standort Ihrer Wahl.
