Prüfungsfächer
Die Prüfungen an den Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe bestehen aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil in verschiedenen Lernfeldern und einer praktischen Prüfung in den Pflegeeinrichtungen. Wir bereiten Sie bestens auf die Prüfung vor und bieten Ihnen intensive Unterstützung während der gesamten Ausbildung.
Altenpflege
Schriftliche Prüfungen
in den Lernfeldern
- Altenpflege und Altenkrankenpflege (Theorie und Praxis)
- Grundlagen der Pflege
- Lebensgestaltung
Praktische Prüfungen
- Geplante Pflege und Beschäftigung eines Patienten in der Ausbildungsstätte/Trägereinrichtung
Mündliche Prüfungen
- Altenpflege und Altenkrankenpflege (Theorie und Praxis)
- Berufskunde
- Recht und Verwaltung
Am Ende der Ausbildung sind Sie berechtigt, die Berufsbezeichnung staatlich anerkannte Altenpflegerin / staatlich anerkannter Altenpfleger zu führen und eine dementsprechende Tätigkeit auszuüben.
Altenpflegehilfe
Schriftliche Prüfung
- Pflege und Betreuung
Praktische Prüfung
- Pflege eines Patienten in der Praktikumseinrichtung
Mündliche Prüfung
- freiwillig zur Notenverbesserung
Nach bestandener Prüfung sind Sie berechtigt, die Berufsbezeichnung staatlich geprüfte Pflegefachhelferin (Altenpflege) / staatlich geprüfter Pflegefachhelfer (Altenpflege) zu führen und eine dementsprechende Tätigkeit auszuüben.
Sie haben die Möglichkeit, die Ausbildung zur/m staatlich anerkannten Altenpfleger/in um ein Jahr zu verkürzen.
Bitte beachten Sie
Wenn Sie sich an einer staatlich genehmigten Schule bewerben, fragen Sie bitte nach den Prüfungbestimmungen. Hier kann es veränderte Prüfungsrichtlinien geben.