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Voraussetzungen

Heilerziehungspflege

Die Aufnahme an die Fachschule für Heilerziehungspflege setzt voraus

  1. einen mittleren Schulabschluss,
  2. eine einschlägige berufliche Vorbildung durch
    > eine abgeschlossene mindestens zweijährige einschlägige Berufsausbildung,
    > eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit,
    > eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige einschlägige Berufstätigkeit,
    > eine mindestens vierjährige Führung eines Mehrpersonenhaushalts oder
    > eine abgeschlossene Ausbildung in der Heilerziehungspflegehilfe und
  3. die gesundheitliche Eignung für den angestrebten Beruf.

Hat die Bewerberin oder der Bewerber die allgemeine Hochschulreife, eine fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife, kann die notwendige Dauer der einschlägigen beruflichen Vorbildung durch die einschlägige Berufstätigkeit oder der Führung eines Mehrpersonenhaushalts um bis zu ein Jahr vermindert werden.

Heilerziehungspflegehilfe

Die Aufnahme an die Fachschule für Heilerziehungspflegehilfe setzt voraus

  1. den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule oder einen gleichwertigen Bildungsstand,
  2. eine berufliche Vorbildung durch
    > eine abgeschlossene mindestens zweijährige einschlägige Berufsausbildung,
    > eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit,
    > eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige einschlägige Berufstätigkeit oder
    > eine mindestens vierjährige Führung eines Mehrpersonenhaushalts und
  3. die gesundheitliche Eignung für den angestrebten Beruf.