Voraussetzungen
Heilerziehungspflege
Die Aufnahme an die Fachschule für Heilerziehungspflege setzt voraus
- einen mittleren Schulabschluss,
- eine einschlägige berufliche Vorbildung durch
> eine abgeschlossene mindestens zweijährige einschlägige Berufsausbildung,
> eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit,
> eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige einschlägige Berufstätigkeit,
> eine mindestens vierjährige Führung eines Mehrpersonenhaushalts oder
> eine abgeschlossene Ausbildung in der Heilerziehungspflegehilfe und - die gesundheitliche Eignung für den angestrebten Beruf.
Heilerziehungspflegehilfe
Die Aufnahme an die Fachschule für Heilerziehungspflegehilfe setzt voraus
- den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule oder einen gleichwertigen Bildungsstand,
- eine berufliche Vorbildung durch
> eine abgeschlossene mindestens zweijährige einschlägige Berufsausbildung,
> eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit,
> eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige einschlägige Berufstätigkeit oder
> eine mindestens vierjährige Führung eines Mehrpersonenhaushalts und - die gesundheitliche Eignung für den angestrebten Beruf.