Voraussetzungen
Im Vorfeld der Ausbildung steht eine umfassende Beratung über Zulassung, Fördermöglichkeiten und Anforderungen der Ausbildung zur Verfügung. Eine Mitarbeiterin der Schule Ihrer Wahl unterstützt Sie während der gesamten Ausbildungsdauer. Nachzuweisen sind:
- eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf (Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik, Werkzeugmechaniker) und
- eine wenigstens einjährige einschlägige berufliche Tätigkeit
(diese kann zur Hälfte während des Fachschulbesuchs erworben werden) oder - eine einschlägige betriebliche Praxis von mindestens 7 Jahren
Bewerber mit Facharbeiterprüfung in anderen Kunststoff oder Metall verarbeitenden Berufen und entsprechender Berufserfahrung können auf Antrag zugelassen werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Aufnahme in die laufende Ausbildung möglich.